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Meinungen und / oder Kommentare

Hier stehen qualifizierte Meinungen und / oder Kommentare aus Foren wie dem Heise Ticker :

Dies ist aus meiner Sicht "qualifiziert". Andere Leute haben andere Meinungen. Die nicht Themen bezogenen Kommentare wie die persönlichen Beurteilungen von Ministern habe ich nicht übernommen.

Zypries: "Das Urheberrecht kennt kein Recht auf Privatkopie"

24. Juli 2004 14:37 wer immer das gesagt hat, es ist falsch - siehe §53 UrhG    gr   

Das ist falsch !! siehe §53 UrhG
Ich habe noch mehr Probleme mit unserer Justizministerin. Wenn sie das wirklich gesagt haben soll, kennt sie ihre eigenen Gesetze nicht. Und das wäre wirklich schlimm, da doch dieses Thema seit Monaten auf der Tagesordnung steht..

Aus diesem Grund habe ich hier eine lustig / kritisch / informative Seite gemacht, auf der auch die Links zu den Gesetzen stehen. Jeder kann es also nachlesen. www.k7r.de/main-web/juristerei.htm

Es ist nur besonders schade, daß die Kollegen von der c´t es entweder genauso falsch in den Ticker einstellen oder schlecht recherchieren. gr

24. Juli 2004 16:23 Stimmt schon: Kein Recht auf Privatkopie Ekiel   

Die Aussage ist vollkommen richtig: Es gibt kein Recht auf Privatkopien. Sonst könnte man eben dieses Recht einklagen, z.B. wenn jemand deine Privatkopie durch einen Kopierschutz verhindert. Zulässigkeit ist was anderes.

Was Zypries sagen wollte (was in meinen Augen eigentlich auch deutlich rüberkam) war, dass man keine Einwände gegen DRM sieht, da diese Technolgie nicht in das Recht auf Privatkopie eingreift, denn ein solches gibt es überhaupt nicht.
24. Juli 2004 16:37 Re: Stimmt schon: Kein Recht auf Privatkopie      Kundalimon   


Ekiel schrieb am 24. Juli 2004 16:23

Das ist eine Auslegungsfrage. Wenn etwas zulaessig ist, darf es mir niemand verbieten und damit habe ich das Recht es zu tun.
Ich wuerde das in der Auslegung und der Bewertung der geltenden Rechtsauffassung aehnlich sehen, wie vor etwa 10 Jahren mit der Frage der Frauen in der Bundeswehr und dem Dienst an der Waffe. Damals hiess es, das Grundgesetz verbiete dies, heute ist es ohne Grundgesetzaenderung akzeptierte Praxis. Warum? Weil der Bezug des Verbotes im einen Fall fuer sich genommen gelesen wurde und nunmehr in Bezug zu dem nachfolgenden Satz gestellt wird. Das Gesetz ist das Selbe geblieben, die Lesart und Auslegung eine andere.

Da es im Moment dem Zeitgeist entspricht, die Rechte der konsumenten einzuschraenken, ist ein unbequemes Konstrukt wie die Privatkopie zur Zeit halt nur zulaessig und rechtlich nicht einklagbar ... sollte sich (was ich nicht glaube) der Zeitgeist einmal aendern, koennte das wieder ganz anders aussehen.

24. Juli 2004 16:41 Re: Stimmt schon: Kein Recht auf Privatkopie     Kundalimon   

Ausserdem gibt es unabhaengig vom Urheberrecht sehr wohl ein Recht auf die Privatkopie. Schliesslich zahle ich in bestimmten Einzelfaellen dafuer an GEZ und GEMA. Damit existiert ein wirksamer Vertrag zwischen mir und der GEMA/GEZ, fuer den ich meinen Teil meiner Willenserklaerung bereits erfuellt habe (Zahlung) ... da wird es Zeit, das ich auch die sogar niedergeschriebene Willenserklaerung der GEMA/GEZ fuer mich in Anspruch ... und theoretisch notfalls einklagen kann.

24. Juli 2004 18:46 Re: wer immer das gesagt hat, es ist falsch - siehe §53 UrhG Günter Frhr. v. Gravenreuth   
... und wer sagt, dass § 53 UrhG nicht abgeschafft werden kann?

24. Juli 2004 23:57   Re: wer immer das gesagt hat, es ist falsch - siehe §53 UrhG       gr   

ercan schrieb am 24. Juli 2004 23:26

> Gesetze werden passend gemacht. Ratz fatz geht das. Das ist nun wirklich kein Hinderniss, wenn das Geld regiert.

Halt halt, so einfach ist das nicht. Lest mal den Artikel Seite 158 in der neuen c´t so gut ihr könnt von vorne bis hinten. Ich zumindest muß meine anfängliche Aussage nach dem Interview korrigieren, nur die Überschrift schien ziemlich dämlich.

Sicher hat Herr FVG recht, wenn er sagt, man könne den Absatz 1 von $53 auch mal streichen, aber nie rückwärts. Im Interview hat Frau Zypries (sagen wir mal so) uns Mut gemacht, die Privatkopie solle in Zukunft erhalten bleiben.

Also wie war das mit Adenauer und meinem Gerede von gestern ???

Also nach vorne geht das schon mit dem Abschaffen des $53 Abs 1., dann müssen aber im gleichen Atemzug alle Gema Pauschalen wegfallen, alle. Denn sonst kommt das Verfassungericht und kassiert dieses Gesetz (also die Änderung) wieder wie bei der Doppelbesteuerung.

Nach unserem abendlichen Telefon Juristen Talk ist die private Kopie so lange legal, wie sie vom Urheber gegen Zahlung einer pauschalen Abgabe (in diesem Falle GEMA) erlaubt ist. Wenn er es jedoch ausdrücklich nicht erlaubt z.B. per DRM, dann ist die private Kopie auch nicht mehr in der Pauschale drinnen, es müsste also billiger werden. Das trifft aber z.B. für Rundfunk- oder Fernseh- mitschnitte wiederum nicht zu. Dort ist das legale Mitschneiden so ziemlich auf ewig legal. Wegen der gesetzlichen Aufgaben ist dort die Gema unwiderruflich drinnen und es gibt fast keine Möglichkeit, die GEMA dort
rauszunehmen, es sei denn das gesamte öffentlich rechtliche System wird in Frage gestellt.

Der ganz Streit geht also nur um die "zukünftigen Werke" der "Künstler", auf die ich persönlich fast keinen Wert lege (ist halt nicht mein Geschmack).

Wenn also auf irgend einem Tonträger irgend etwas von GEMA drauf steht, dann ist eine Pauschale für die Privatkopie enthalten. Wenn dies durch DRM verhindert wird oder werden soll, dürfte auch kein Wort von GEMA drauf stehen, denn dann ist alles bezahlt. Steht dennoch etwas von GEMA drauf, dann müsste man dagegen klagen, denn man hätte dann für etwas bezahlt, das man nicht bekommt oder bekommen soll. Und das ist illegal, auch mit dem neuen Urheberrecht.

Also, wer hat ne CD mit DRM und GEMA drauf ???

Die bessere Lösung für alle : Kauft den Mist nicht und Ihr habt keine Probleme. So ist das nun mal in der freien Welt. Darum ja auch mein www.k7r.de.   gr

25. Juli 2004 12:04    Re: So ein Scheiss-Überschrift!!! Reisserischer Dreck!!!     Peter Gerwinski   

"Ultimate-X" schrieb am 25. Juli 2004, 0:56:

> "Zypries: Klar ist bereits jetzt: Wir werden nicht zu einem Verbot der Privatekopie kommen."
>
> Genau DAS ist "des Pudels Kern". Und eine "Vorrichtung zum > Kopierschutz" ist meiner Meinung nach genau dann nicht "wirksam", > wenn innerhalb von 3 Tagen nach dem Release eines Inhaltes ein Crack > dafür verfügbar ist.

Du sagst es selbst: *Deiner* Meinung nach.

Gerichte sehen das anders. Eine Vorrichtung zählt dort sogar dann als "wirksamer Kopierschutz", wenn sie nachweislich
*nicht* dazu geeignet ist, das Kopieren zu verhinder und dies bereits *vor* der Veröffentlichung der "geschützten" Daten bekannt war.
Laut Meinung des Justizministeriums ist es z.B. seit September 2003 nicht mehr legal, CSS-entstellte DVDs mit freier (Open-Source-) Software abzuspielen. Ich habe dort selbst nachgefragt; die Antwort lautete, ich solle mir einen
Hardware-DVD-Spieler zulegen.

(Für Details siehe www.peter.gerwinski.de/artikel/supermarkt.de.html im unteren Drittel.)

Frau Zypries weiß also ganz genau, daß sie die Privatkopie *de facto* sehr wohl verbietet, auch wenn sie sich
*auf dem Papier* dazu ausschweigt.

> Folglich existiert in der momentanen Situation überhaupt kein Problem, das Eure reisserische Bildzeitungs-Überschrift rechtfertigen würde!

Wie gut, daß die "Bildzeitungs"-Überschrift nicht von Heise stammt, sondern von Frau Zypries.
25. Juli 2004 14:07    Re: So eine Sche..... Überschrift!!! viel zu reisserisch aufgemacht     gr   

as2 schrieb am 25. Juli 2004 3:15

> Ultimate-X schrieb am 25. Juli 2004 0:56   Sagt mal Heise, was soll das jetzt eigentlich? Bleibt doch mal auf dem Boden, haltet den Ball flach und lest wenigstens, was Ihr im Artikel Eures eigenen Magazins, c't schreibt!!!
> >
> > Im Artikel, ich zitiere _wörtlich, steht _exakt folgendes: "Zypries: Klar ist bereits jetzt: Wir werden nicht
> > zu einem Verbot der Privatekopie kommen."  Sie sagt aber auch, es gebe kein Recht auf eine Privatkopie.
> Daraus leitet sie dann immer weitere Beschränkungen ab.
>
> Und es wäre reichlich blauäugig, anzunehmen, dass es dazu nicht kommen wird oder man die Vorschriften dann einfach
> durch passende Auslegung umgehen kann. Insofern hat man Frau Zypries in der Überschrift schon korrekt wiedergegeben.


und das stimmt eben nicht. Die Juristen sehen das anders.

Im Gesetz steht: Es ist zulässig, daß .......  (im Gegensatz steht in anderen Gesetzen: Es ist unzulässig, daß......) Man vermeidet den Wortlaut dieses ist "erlaubt", jenes ist "verboten".

Die Einschränkung in $53 ABs.1 ist aus dem gesamten Kontext des Gesetzes zu entnehmen. Wenn mit dem Kauf des "Original Datenträgers" eine GEMA Pauschale entrichtet wurde, ist die Privatkopie laut $53 ABs.1 erlaubt, egal, was die mit DRM usw. hinein interpretieren.
Und der Begriff Kopierschutz ist doch sowieso Humbug, weil er das Kopieren nicht verhindert. Man kann ja eine CD auch mit diesen Codes kopieren.
Es müßte eigentlich Abspielkontrolle heißen, denn die MI (meist sind es garnicht die Urheber) will das Abspielen kontrollieren und reglementieren.

Die Justizministerin weiß (nachdem ich den gesamten Artikel gelesen habe), auf welch dünnem Eis sich die Juristen beider Seiten (incl. Ministerium) bewegen.

Sie dürfen $53 ABs.1 nicht ausser Kraft setzen, denn damit ist die GEMA so gut wie tot und kann für die alten Profit- Träger, die nicht geschützten CDs aller Art keine Pauschalen mehr eintreiben. Solange es aber Pauschalen für die Nutzung (das Abspielen und Hören von Bild und Ton) gibt, muß die Privat-Kopie erlaubt, also zulässig sein.

Und damit hat der private Nutzer ein Recht auf seine Privatkopie. Und damit ist die Ausage von Frau Zypries und die Hauptüberschift einfach falsch.  gr


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