Die etwas andere private Homepage für Hifi- und Musikfreunde
 Sie sind hier : Homepage →  Begriffe

Begriffe für den Laien erklärt:

Es gibt viele neue Namen und viele künstliche Begriffe, insbesondere die mit den "drei" Buchstaben. Die habe ich selbst noch nicht alle verstanden oder jemals gehört.

Es gibt aber auch im hochdeutschen Sprachgebrauch sehr bekannte und eindeutige Begriffe, und die werden jetzt bewußt falsch benutzt oder gezielt mißverstanden oder von interessierter Seite leider so (oft) "lanciert", daß sie ganz bewußt mißverstanden werden (sollen).

Es gibt auch sogenannte Schmuddelbegriffe. Mehr steht hier. Link kommt noch.

Jetzt zu den Begriffen:
"rippen" kommt eigentlich aus der Bildbearbeitetung.

Bei der digitalen Druckaufbereitung wird ein Bild (oder eine Grafik im weitesten Sinne) in einzelne Punkte zerlegt, sonst kann man es nicht digital drucken.

Dazu benutzt man einen "Raster Image Prozessor", der Fachmann spricht von einem RIP. Das ist in der Druckindustrie sehr oft ein WIN NT4 oder WIN2000 Server mit einem Programm (eigentlich einem Hintergrund- Dienst) drauf, das ankommende Grafiken in dieses digitale (Pixel-) Druckformat aufbereitet bzw. rastert, also umwandelt.

Beim Umwandeln von analoger Musik aus dem Radio, von alten Schallplatte oder vom analogen Tonband in moderne digitale Formate wie Wave- Dateien (unkomprimiert) oder sogar MP3- Dateien (komprimiert) wurde dieser Begriff übernommen. Man "ript" (oder rippt) einen Song. Das steht eigentlich auch nur für "Digitalisieren".

Dieser Spruch hier ist absoluter Blödsinn :
Als rippen bezeichnet man das widerrechtliche Kopieren von geschütztem Material.

"MI" steht als Synonym für die Musik - Industrie

also sowohl Produzenten, Verlage, Agenturen, Rechteverwerter usw. also alle, die damit beschäftigt sind, irgend welche "Künstler" bzw. deren "Creationen" publik zumachen und damit Geld zu verdienen. Die eigentlichen "Künstler" selbst sind damit (zu 99%) nicht gemeint.

Ein Schmaren - der sogenannte "Raub-Kopierer"

dazu folgendes :
"Raub" wird im Strafgesetzbuch unterschieden in

  • "einfacher" Raub und
  • "schwerer" Raub :


Vor dem Hintergrund des (aber nur von interesserten Kreisen) so gerne lancierten Begriffes des "Raub"-Kopierers oder des "Raub"- Kopierens hier ein paar Erläuterungen zu der sensationsgeilen bzw. populistischen Mißnutzung dieses Begriffes.
.

Im deutschen Strafgesetzbuch steht (leicht vereinfacht) :


§ 249 Abs.1 StGB erklärt zum einfachen Raub:
Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sich dieselbe rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

§ 250 Abs. 1 StGB erklärt zum schweren Raub :
Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt oder sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden oder .........

.

Man nennt es auch gezielte "Volksverdummung"

Der (meines Wissens nach) von der MI erfundene oder erzeugte Begriff des "Raub"-Kopierers trifft hier in keiner Weise zu. Er dient schlichtweg der Verdummung weiter Teile der Bevölkerung insbesondere durch die kontinuierliche Wiederholung durch die (wie schon gesagt sensationsgeilen) Medien, von der gezielten Diffamierung der legalen Privatkopie mal ganz abgesehen.

Hier wird ein wirklich ernsthafter gefährlicher Straftatbestand ganz gezielt von einer übermäßig profitgierigen Lobby verniedlicht (der Sinn wird verdreht) und damit in seiner ureigensten Bedeutung verächtlich gemacht.

Denn erst durch solche mißbräuchliche Benutzung von essentiellen Begriffen der deutschen Sprache ändert sich schleichend das eigentlich gesunde Rechtsempfinden des Einzelnen.

Also nicht "Geiz ist geil" sondern die "Sensation ist geil
" bei den sensationsgeilen Medien. Die haben das "geile?" Thema gierigst aufgesogen und immer wieder lanciert, damit die Quote stimmt. Ist doch echte Scheiße oder ?

Haben Sie schon mal einen "Raub"-Kopierer gesehen ? Selbst die dümmsten Räuber, sogar die allerdümmsten, rauben immer das Original eines wertvollen Gegenstandes. Bei Bildern aus Galerien zum Beispiel wurden meines Wissens nach noch nie die Kopien geraubt bzw. geklaut. Gestohlen wurden in der Vergangenheit sicherlich einige Kunstgegenstände - also die Originale - aus Unwissenheit, aber geraubt ??

Erst-Verwertung

durch der Künster selbst - Erläuterung kommt noch.

Zweit-Verwertung

durch den Verlag oder die Plattenfirma - Erläuterung kommt noch.

Dritt-Verwertung

durch eine Privat-Kopie oder eine kommerzielle weitere Kopie - Erläuterung kommt noch.

Weitere Anmerkungen zur Juristerei stehen hier.

Homepage © 1871 - 2003 / 2024 - Copyright by Dipl.-Ing. Gert Redlich - 65191 Wiesbaden / Germany